Insbesondere vermag die pauschale Behauptung von A.F., K. habe gelogen, weil Albaner als Zeugen zu 50 % lügen würden, an der Glaubhaftigkeit der Aussage nicht ansatzweise zu rütteln. Gestützt auf die Aussagen der beiden Zeugen ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte und A.F. aufgebracht die Denner-Filiale verlassen haben und in ihr Fahrzeug gestiegen sind. D.G. folgte ihnen, worauf der Beschuldigte das Fahrzeug wieder verliess und sodann D.G. ins Gesicht spuckte. In der Folge entstand ein unübersichtliches Gerangel, in welches sich auch A.F. tätlich einmischte. Anlässlich dieses Gerangels klammerte sich A.F. an D.G. und der Beschuldigte schlug auf diesen ein.