Sie habe D.G. gepackt (UA act. 1093) und der Beschuldigte habe ihn (möglicherweise ins Gesicht) geschlagen (UA act. 1094). Es seien alle drei Beteiligten handgreiflich geworden, bis zwei unbeteiligte Personen die Streitenden getrennt hätten (UA act. 1091). Den ebenfalls glaubhaften Aussagen von K. folgend parkierte dieser unterdessen sein Fahrzeug unweit entfernt auf dem gleichen Parkplatz. Als er ausstieg, wurde er auf ein Geschrei aufmerksam. Er beobachte sodann, wie der Beschuldigte und D.G. aufeinander losgegangen seien, sich A.F. an D.G. geklammert und auf diesen einschlagen habe (UA act. 1071; 1079). D.G. sei dann zu Boden gefallen.