Diesen glaubhaften Aussagen folgend hat L. – der sein Fahrzeug neben dem Fahrzeug von A.F. am Beladen gewesen sei – beobachtet, wie der Beschuldigte und A.F. wütend bzw. aufgebracht die Denner-Filiale verlassen haben und in ihr Fahrzeug gestiegen seien. Als er (L.) das nächste Mal geschaut habe, sei der Beschuldigte wieder aus dem Fahrzeug ausgestiegen, habe dann vor D.G. gestanden und diesem ins Gesicht gespuckt. D.G. habe als Reaktion darauf dem Beschuldigten in den Bauch getreten (UA act. 1091). Währenddessen sei auch A.F. aus dem Fahrzeug ausgestiegen und dazugekommen. Sie habe D.G. gepackt (UA act. 1093) und der Beschuldigte habe ihn (möglicherweise ins Gesicht) geschlagen (UA act.