Nach dem Gesagten ist mit der Vorinstanz auf die Aussagen von H., D.G. und J. abzustellen. Demnach hat der Beschuldigte H. am 18. Januar 2020 anlässlich eines Telefongesprächs damit gedroht, ihn abzustechen und Leute zu ihm zu schicken, wenn er ihm das CBD nicht umgehend bringe und dass aus dem Kaufpreis für das CBD Fr. 1'000.00 statt Fr. 200.00 werden würde. Am 14. Februar 2020 hat der Beschuldigte sodann H. damit gedroht, seinem kleinen Bruder ins linke Auge zu schiessen und ihn durch seinen Freund, J., auf sein Kommando abstechen zu lassen, wenn er anlässlich seiner bevorstehenden delegierten Einvernahme durch die Kantonspolizei nicht aussagen werde, dass es einerseits zwischen ihm und