Auf diese Aufnahmen vor Obergericht angesprochen, gab J. glaubhaft zu Protokoll, dass dieses Gespräch mit D.G. zwar tatsächlich stattgefunden habe, ihm aber leidglich gesagt wurde, er solle aussagen gehen und einfach das erzählen, was er am Bahnhof beobachtet habe, er solle einfach bei der Wahrheit bleiben. Denn eigentlich sei es der Beschuldigte gewesen, der zuerst ihm (J.) gesagt habe, er dürfe gegenüber der Polizei nichts aussagen (Protokoll Berufungsverhandlung S. 9 f.). Der Beschuldigte bestätigte denn auch, dass er J. gesagt habe, er solle keine Aussagen machen, denn so belaste er niemanden (Protokoll Berufungsverhandlung S. 38).