Am dargelegten Ergebnis vermögen schliesslich auch die vom Beschuldigten eingereichten Tonaufnahmen nichts zu ändern. Auf diesen ist J. zu hören, der zum Beschuldigten im Wesentlichen sagte, dass ihm von Seiten G. gesagt worden sei, er solle gegen ihn aussagen gehen, dass er so sein Leben zerstören würde und dass man ihm davor «bäbäm eis geh het». Auf diese Aufnahmen vor Obergericht angesprochen, gab J. glaubhaft zu Protokoll, dass dieses Gespräch mit D.G. zwar tatsächlich stattgefunden habe, ihm aber leidglich gesagt wurde, er solle aussagen gehen und einfach das erzählen, was er am Bahnhof beobachtet habe, er solle einfach bei der Wahrheit bleiben.