revanchieren zu wollen. Trotzdem wurde er bereits in seiner zweiten Einvernahme auch als beschuldigte Person einvernommen. Seine Aussagen und Vorwürfe wurden zunehmend hinterfragt. Durch die fortlaufend zusätzlich vorgeladenen Zeugen drohten noch mehr Beweise gegen ihn ans Tageslicht zu gelangen. Die zu erwartenden Aussagen von H. hätten damit nicht nur Einfluss auf den Vorfall vom 27. Januar 2022, sondern würden zudem auch Fragen zu einem allfälligen Handel mit Marihuana aufwerfen, was dann nach erfolgter Einvernahme auch tatsächlich geschah (UA act. 546 f.). Zudem ist erstellt, dass der Beschuldigte in dieser Zeit nicht davor zurückschreckte, mehrfach mit schweren Körperverletzungen