aus bei ihm nach der Nummer des Beschuldigten erkundigt habe. Diese beiden Aussagen habe H. sodann dem Beschuldigten gegenüber zehnmal wiederholen müssen. Der Beschuldigte habe gedroht, dass wenn er dem nicht nachkäme, der Beschuldigte dem kleinen Bruder von H. ins linke Auge schiessen würde und der Freund des Beschuldigten, J., der zu diesem Zeitpunkt neben dem Beschuldigten gestanden habe, ihn auf sein Kommando abstechen würde.