Weiter sagte sie auch aus, dass sie beobachtet habe, dass ihr Sohn mehrfach getreten worden sei, sie konnte aber nicht sagen, wie viele Tritte sie ungefähr beobachtet haben soll (UA act. 561). Zudem gab sie zu Protokoll, dass sie das markante Gesicht von C.G. mit Sicherheit wiedererkenne, da dieser von vorne in den Bauch des Beschuldigten geschlagen habe. Hingegen habe der andere (folglich D.G.) die Eisenstange gehabt (UA act. 568 f.). Den Aussagen des Beschuldigten folgend hätte aber C.G. und nicht D.G. die Eisenstange gehabt.