Vielmehr bekräftigt es den bereits bestehenden Eindruck, dass der Beschuldigte seine Aussagen stets dem aktuellen Verfahrensstand anpasst und er sich so die für ihn beste Ausgangslage zu verschaffen versucht. Zudem steht die Tatsache, dass der Beschuldigte nun vor Obergericht eingestanden hat, lediglich gesehen zu haben, wie er von D.G., nicht aber von C.G. Schläge bekommen habe (Protokoll Berufungsverhandlung S. 41 f.), nicht nur im Widerspruch zu seinen früheren Aussagen, sondern spricht auch dafür, dass sich C.G. tatsächlich nicht an der Auseinandersetzung tätlich beteiligt hat.