Der Beschuldigte führte auch aus, dass er vor dem Aufeinandertreffen mit den Brüdern G. mit einem «I.» am Telefon gewesen sei (UA act. 539; Protokoll Berufungsverhandlung S. 37). Die Auswertung des Mobiltelefons des Beschuldigten hat ergeben, dass dieses Telefon um 18:09 Uhr gewesen ist (UA act. 323). Um 18:28 Uhr hat der Beschuldigte dann per WhatsApp ein von sich selbst um 18:23 Uhr aufgenommenes Selbstportrait an seinen Bruder E.F. geschickt. Auf dem Bild sind Blutspuren in der Nasen- und Mundregion des Beschuldigten zu erkennen. Sein Haar und seine Kleidung sind zu diesem Zeitpunkt jedoch trocken. E.F. antwortete auf dieses Bild sogleich mit: «Deee nutesohm» (UA act. 314, 324).