Gemäss dem Beschuldigten sei er während der ersten Faustschläge von D.G. teilweise weggetreten und habe anschliessend ganz das Bewusstsein verloren. Als er wieder zu sich gekommen sei, seien seine Mutter A.F. und sein Bruder E.F. bereits neben ihm gewesen (UA act. 500 f.). An einer weiteren Einvernahme ergänzte er sodann noch, dass sein Bruder E.F. Wasser über ihn geschüttet habe, um ihn wieder zu Bewusstsein zu bringen. Dieser habe ihn dann ins Spital gebracht, wobei er erst während der Autofahrt wieder richtig bei Sinnen gewesen sei (UA act. 516). Der Beschuldigte führte auch aus, dass er vor dem Aufeinandertreffen mit den Brüdern G. mit einem «I.» am Telefon gewesen sei (UA act.