Anlässlich der delegierten Einvernahme vom 27. Mai 2022 war er jedoch plötzlich nicht mehr sicher, ob C.G. ihn überhaupt mit der Stange geschlagen habe oder nicht (UA act. 531). Dies erscheint sehr merkwürdig, betont der Beschuldigte doch zuerst noch, was für schlimme Verletzungen ihm durch die Stange zugefügt worden seien und dass die beiden Brüder G. – hätten sie keine Stange verwendet – gegen ihn aufgrund seines mehrjährigen Kampfsporttrainings keine Chance gehabt hätten (UA act.