Demgegenüber sind die Aussagen des Beschuldigten weder schlüssig noch nachvollziehbar. Wie im Folgenden aufzuzeigen ist, verwickelt er sich vermehrt in Widersprüche und es mangelt schliesslich bereits an der Konstanz seiner Aussagen. So gibt er anfänglich wiederholt zu Protokoll, C.G. habe mit einer Metallstange mehrfach auf ihn eingeschlagen (UA act. 500, 513, 514). Mit dieser Version der Geschichte wandte er sich dann im Übrigen auch früh an den «Blick» (UA act. 424 ff.). Anlässlich der delegierten Einvernahme vom 27. Mai 2022 war er jedoch plötzlich nicht mehr sicher, ob C.G. ihn überhaupt mit der Stange geschlagen habe oder nicht (UA act.