Der Beschuldigte macht im Wesentlichen geltend, D.G. habe zusammen mit seinem Bruder C.G. den Beschuldigten aufgesucht und ohne Vorwarnung oder Reaktion auf seine Äusserung, sie sollen warten, um mit ihm das Missverständnis klären zu können, auf ihn mit einer Eisenstange und mit den Fäusten eingeschlagen, bis er bewusstlos geworden sei (Plädoyer Verteidigung S. 5 ff.). Der Beschuldigte beantragte entsprechend, die Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft sei abzuweisen. Gleichzeitig beantragte er mit seiner Berufung als Privatkläger in den Verfahren gegen C.G. (SST.2022.109) und D.G. (SST.2022.110), diese seien des Angriffs schuldig zu sprechen.