3. 3.1. Dem Beschuldigten wird weiter vorgeworfen, er habe am 27. Januar 2020 an einem Raufhandel mit D.G. und dessen Bruder C.G. teilgenommen (Anklageziff. 1). Dem angeklagten Sachverhalt zufolge habe sich D.G. gemeinsam mit seinem Bruder C.G. an den Wohnort des Beschuldigten begeben, um diesen zur Rede zu stellen. Nachdem D.G. und dessen Bruder auf den Beschuldigten getroffen seien, sei es nach einem kurzen Wortgefecht zu einer Schubserei zwischen dem Beschuldigten und D.G. gekommen, welche schliesslich in einer Schlägerei zwischen sämtlichen drei Personen geendet habe. Der Beschuldigte wie auch D.G. haben sich dabei diverse Verletzungen zugezogen.