Er entgegnete jeder Beleidigung von D.G. mit einer eigenen, mindestens gleichwertigen Beleidigung und schmückte diese stetig mit drohenden Äusserungen aus. Er baute eine eigentliche Drohkulisse auf, die D.G. zu verstehen geben soll, dass er seine Äusserungen noch büssen werde und zwar in einem Moment, in welchem er es am wenigsten erwarten werde, mit anderen Worten, er also jederzeit gefasst sein soll. Im Verlauf des Verfahrens passte er dann sein Aussageverhalten vorzu dem Ermittlungsstand an, indem er nach erfolgter Konfrontation mit einzelnen Beweismitteln gewisse Äusserungen doch noch eingestand.