D.G. schilderte den Inhalt der Nachrichten bereits zu Beginn des Verfahrens – und somit noch bevor die Mobiltelefone ausgewertet wurden – mit den tatsächlichen Nachrichten übereinstimmend und versuchte auch nicht, seine Rolle in der verbalen Auseinandersetzung klein zu reden. So räumte er ein, selbst Fehler gemacht zu haben und bereits am Telefon den Beschuldigten «Hurensohn» oder «würdenloser Drecksmensch» genannt zu haben, als dieser ihn beleidigt habe (UA act. 433). Er belastet sich damit selbst, ohne dazu veranlasst zu sein.