Dies legt nahe, dass der Beschuldigte bereits am Telefon gesagt haben könnte, dass er ihn erwische, wenn er es am wenigsten erwarte oder – mit Blick auf die übrigen Gewaltdrohungen des Beschuldigten – eben, dass er ihn abstechen werde, wenn er es am wenigsten erwarte. D.G. schilderte den Inhalt der Nachrichten bereits zu Beginn des Verfahrens – und somit noch bevor die Mobiltelefone ausgewertet wurden – mit den tatsächlichen Nachrichten übereinstimmend und versuchte auch nicht, seine Rolle in der verbalen Auseinandersetzung klein zu reden.