3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 19. Mai 2022 beantragte der Beschuldigte einen Freispruch von den Vorwürfen des Raufhandels (Anklageziff. 2), der mehrfachen Beschimpfung (Anklageziff. 1 und 2), der mehrfachen Drohung (Anklageziff. 1 und 2), der mehrfachen versuchten Nötigung (Anklageziff. 3) sowie der versuchten Anstiftung zu falschem Zeugnis (Anklageziff. 3). Für die verbliebenen Schuldsprüche beantragte er eine unbedingte Geldstrafe von 80 Tagessätzen à Fr. 30.00 und eine Busse von Fr. 400.00.