4) und mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Art. 19a Ziff. 1 BetmG (Anklageziff. 5). 2. Das Bezirksgericht Bremgarten sprach den Beschuldigten mit Urteil vom 23. November 2021 vom Vorwurf des Raufhandels (Anklageziff. 1) frei. Im Übrigen sprach es den Beschuldigten gemäss Anklage schuldig. Es verurteilte ihn unter Widerruf der mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 29. Mai 2019 bedingt gewährten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten, einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen und einer Busse von Fr. 500.00.