1. Die Staatsanwaltschaft erhob am 23. April 2021 Anklage gegen den Beschuldigten wegen mehrfachen Raufhandels (Anklageziff. 1 und 2), mehrfacher Beschimpfung (Anklageziff. 1 und 2), mehrfacher Drohung (Anklageziff. 1 und 2), mehrfacher versuchter Nötigung (Anklageziff. 3), versuchter Anstiftung zu falschem Zeugnis (Anklageziff. 3), grober Verletzung der Verkehrsregeln gemäss Art. 90 Abs. 2 SVG i.V.m. Art. 27 Abs. 1 SVG (Anklageziff. 4), mehrfachen Fahrens in fahrunfähigem Zustand (Anklageziff. 4), mehrfachen Führens eines Motorfahrzeugs trotz Entzugs des Ausweises (Anklageziff. 4) und mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Art.