zu den ersten Beschimpfungen und Drohungen zwischen ihr und D.G. gekommen ist, hat ihr Sohn B.F. sie am Arm aus der Filiale und damit aus der Auseinandersetzung gezogen. Sie sind sodann zusammen zu ihrem Fahrzeug gegangen, jedoch nicht weggefahren. Vielmehr haben sie gewartet, bis D.G. ebenfalls die Filiale verliess und eine neue Konfrontation stattfand, die dann schliesslich im Raufhandel endete. Die Streitlust der Beschuldigten hat mitunter einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet, dass die Auseinandersetzung in einem unkontrollierten Raufhandel endete, was sich entsprechend verschuldenserhöhend auswirkt.