Diesen glaubhaften Aussagen folgend hat L. – der sein Fahrzeug neben dem Fahrzeug der Beschuldigten am Beladen gewesen sei – beobachtet, wie die Beschuldigte und B.F. wütend bzw. aufgebracht die Denner-Filiale verlassen haben und in ihr Fahrzeug gestiegen seien. Als er (L.) das nächste Mal geschaut habe, sei B.F. wieder aus dem Fahrzeug ausgestiegen, habe dann vor D.G. gestanden und diesem ins Gesicht gespuckt. D.G. habe als Reaktion darauf B.F. in den Bauch getreten (UA act. 1091). Währenddessen sei auch die Beschuldigte aus dem Fahrzeug ausgestiegen und dazugekommen. Sie habe D.G. gepackt (UA act. 1093) und B.F. habe ihn (möglicherweise ins Gesicht) geschlagen (UA act. 1094).