Diesen Drohungen geht eine längere Vorgeschichte voraus, in welcher es bereits zu körperlichen Auseinandersetzungen und Drohungen zwischen den Familien G. und F. gekommen ist. Die Beschuldigte hat zudem nach eigener Aussage die Drohung, sie mache ihn kaputt, mit der Geste, ihm die Flasche an den Hals zu legen bzw. zu drücken, verbunden, was die Drohung und deren Ernsthaftigkeit entsprechend untermauert hat. Subjektiv hat sie im Bewusstsein gehandelt, dass die von ihr ausgesprochene Drohung geeignet ist, D.G. mindestens möglicherweise in Angst oder Schrecken zu versetzen und das hat sie auch gewollt. Dass sie -6-