Zudem drohte sie D.G. auf dem Parkplatz damit, dass sie ihn umbringen werde und beschimpfte ihn damit, dass sie seinen toten Vater im Grab «ficken» werde. Vor diesem Hintergrund erachtet das Obergericht gestützt auf die Aussagen von D.G. ebenfalls als erstellt, dass ihm die Beschuldigte bereits in der Denner-Filiale drohte und ihre Drohungen mit dem Wort «Hurensohn» ergänzte, zumal sie selbst eingesteht, bereits in der Denner- Filiale die Kontrolle über sich verloren zu haben.