Die Beschuldigte gestand zumindest ein, dass sie – nachdem D.G. die Denner-Filiale betreten habe, an ihr vorbeigelaufen sei und ihr «Schlampe» gesagt habe – ihm gefolgt sei, ihm eine Flasche an den Hals gehalten habe und gesagt habe, dass sie ihn kaputt mache, bis dann ihr Sohn B.F. gekommen sei und sie aus der Filiale gebracht habe (UA act. 1029; vgl. auch Protokoll Berufungsverhandlung S. 14). Sie habe «die Kontrolle über [sich] verloren» (UA act. 1055). Dies wird – was den Ablauf betrifft – so auch von B.F. bestätigt (UA act. 1017; Protokoll Berufungsverhandlung S. 39) und von D.G. nicht bestritten (vgl. unangefochtenes vorinstanzliches -5-