Es wird eine unmittelbare Reaktion verlangt. Ratio legis des Absehens von einer Strafe bei der Retorsion ist es, dass die streitenden Teile sich selber schon an Ort und Stelle Gerechtigkeit verschafft haben und der Streit zu unbedeutend ist, als dass das öffentliche Interesse nochmalige Sühne verlangen würde (vgl. BGE 72 IV 21; ähnlich BGE 82 IV 177).