1. 1.1. Die Vorinstanz hat die Beschuldigte des Raufhandels, der Beschimpfung und der Drohung schuldig gesprochen. Zur Begründung führte sie im Wesentlichen aus, dass es am 11. Juli 2020 zwischen der Beschuldigten und deren Sohn B.F. einerseits und D.G. andererseits anlässlich eines zufälligen Zusammentreffens in der Denner-Filiale in Q. zu gegenseitigen, verbalen Provokationen und im Anschluss auf dem Parkplatz dieser Filiale zu einer Schlägerei zwischen ihnen gekommen sei. Die Beschuldigte habe innerhalb der Denner-Filiale zu D.G. «du Hurensohn bist tot» und «ich ficke deinen toten Vater» gesagt und ihn vor der Denner-Filiale weitere Male mit dem Tod bedroht.