2. Das Bezirksgericht Bremgarten sprach die Beschuldigte mit Urteil vom 23. November 2021 gemäss Anklage schuldig und verurteilte sie zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 60.00, Probezeit 2 Jahre, und einer Verbindungsbusse von Fr. 1'800.00. 3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 18. Mai 2022 beantragte die Beschuldigte, sie sei von Schuld und Strafe frei zu sprechen, eventualiter wegen Raufhandels, Beschimpfung und versuchter Drohung zu einer bedingten Geldstrafe von 56 Tagessätzen à Fr. 40.00 sowie einer Busse von Fr. 560.00 zu verurteilen.