3.3. Der dem Beschuldigten mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Muri- Bremgarten vom 31. März 2020 für die Geldstrafe von 10 Tagessätzen à Fr. 110.00, d.h. Fr. 1'100.00.00, gewährte bedingte Strafvollzug wird gestützt auf Art. 46 Abs. 1 StGB widerrufen. 4. [in Rechtskraft erwachsen] Es wird eine vollzugsbegleitende ambulante Massnahme gemäss Art. 63 StGB angeordnet. 5. [in Rechtskraft erwachsen] Folgende beschlagnahmten Gegenstände werden eingezogen: - Alkoholika - Totenkopfglas - Pfefferspray OC 5000 - Teleskopschlagstock Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen. - 29 -