6. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten verpflichtet, der Privatklägerin C. eine Genugtuung für die versuchte vorsätzliche Tötung und Schändung von - 25 - Fr. 25'000.00 nebst Zins zu 5 % seit dem 16. Mai 2020 zu zahlen. Darüber hinaus hat sie die Zivilklage abgewiesen.