schwerer die während der Probezeit begangenen Delikte wiegen (BGE 134 IV 140 E. 4.5). - 24 - Dem Beschuldigten ist aber auch deshalb eine Schlechtprognose zu stellen, weil – was im Berufungsverfahren unangefochten geblieben ist – eine vollzugsbegleitende ambulante Massnahme gemäss Art. 63 StGB angeordnet wird und die Anordnung einer (ambulanten) Massnahme nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichts zugleich eine ungünstige Prognose bedeutet (statt vieler: Urteil des Bundesgerichts 6B_986/2021 vom 19. Mai 2022 E. 1.3).