Beim Eindringen mit den Fingern in die Vagina handelt es sich im weiten Spektrum möglicher sexueller Handlungen gegenüber einem zum Widerstand unfähigen Opfer um eine nicht mehr leichte Form der Schändung mit einer erheblichen Eingriffsintensität. Entsprechend schwer wiegt die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung und Integrität und damit einhergehend das Verschulden.