Er würgte sie als Reaktion auf die Zurückweisung bis zur Bewusstlosigkeit, um sich dann an ihr zu vergehen. Diese Absicht offenbarte er ihr auch kurz vor dem Würgen, indem er sagte, es werde das letzte Mal sein, dass sie ihren «Arsch» hinhalten müsse. Er könne sie auch gleich erwürgen. Sein Verhalten war damit rein egoistischer Natur und von seinem sexuellen Trieb motiviert, wobei er seine sexuelle Befriedigung über das Leben von C. stellte, was sein Handeln in ein besonders verwerfliches - 20 - Licht stellt. Damit wirken sich auch die Beweggründe des Beschuldigten erschwerend auf sein Verschulden aus.