4.4.2. Der Beschuldigte zog C. im gemeinsamen Ehebett in der Dunkelheit zu sich, während sie einzuschlafen versuchte, und packte sie mit seiner Hand an ihrem Hals. Er drückte so stark zu, dass sie weder schreien noch Luft holen konnte. Der Beschuldigte attackierte damit seine Ehefrau in einem Moment, in welchem sie ahnungs- und schutzlos dem Beschuldigten ausgeliefert und damit besonders verletzlich und angreifbar gewesen war. Aufgrund der körperlichen Überlegenheit und seiner Vorgehensweise gab er ihr keine Chance, sich zu wehren. Durch das feste Zudrücken blieb ihr nicht einmal mehr die Möglichkeit, zu sprechen und ihn so möglicherweise wieder zur Vernunft zu bringen.