Das Würgen ist vor diesem Hintergrund als komplett überschiessende Reaktion auf die Zurückweisung von C. zu verstehen. Diese Reaktion lässt sich so auch mit dem Ergebnis des Therapieverlaufsberichts vom 14. September 2022 erklären, welchem zu entnehmen ist, dass der Beschuldigte vor dem Hintergrund der bevorstehenden Trennungssituation und dem damit verbundenen drohenden Verlust seiner (einzigen) tiefen emotionalen Bindung sowie der enthemmenden Wirkung des Alkohols wieder in ein aus anderen psychosozialen Belastungssituationen gewohntes und in sein Selbstbild integriertes Verhaltensmuster aggressiver, gewalttätiger Ausbrüche verfiel, wobei das Ausmass der Aggressivität gegenüber dem