Es ist davon auszugehen, dass er zu diesem Zeitpunkt noch nicht eine Schädigung bzw. Tötung von C. beabsichtigte, sondern sich trotz oder gerade wegen der Trennungssituation letztmalige körperliche bzw. sexuelle Zuneigung erhoffte. Erst als C. wiederholt seine Annäherungsversuche abwies, packte und würgte er sie bis zur Bewusstlosigkeit und nahm dann an ihr ungestört seine beabsichtigten sexuellen Handlungen vor, die er zuvor mit dem Streicheln am Gesäss andeutete. Das Würgen ist vor diesem Hintergrund als komplett überschiessende Reaktion auf die Zurückweisung von C. zu verstehen.