Dafür aber gab I. zu Protokoll, dass seiner Auffassung nach der Beschuldigte «richtig viel» Alkohol vertrage und dieser auf ihn wenige Wochen vor dem Vorfall nach einem gemeinsamen Konsum von 1 ½ Flaschen Whiskey zu dritt einen beinahe nüchternen Eindruck gemacht habe (UA act. 3165 f.). Ein ähnliches Erlebnis berichtete J., der den Beschuldigten nach einem gemeinsamen Konsum einer ganzen Flasche Whiskey (7 dl) zu zweit im Jahr 2018 lediglich lallend, sonst aber witzig und lachend erlebt habe (UA act.