«In der [darauffolgenden] Eliminationsphase […] ist der Kurvenverlauf nahezu linear, da die Elimination von Ethanol einer Kinetik nullter Ordnung folge, d.h., dass die Abbaurate konzentrationsunabhängig ist.» (VA act. 327). Der Beschuldigte verkennt, dass die Dissertation nichts über die Höhe der Blutalkoholkurve in Relation zum Trinkverhalten aussagt, sondern einzig darüber, dass die Blutalkoholkurve während der Resorptionszeit abhängig vom Trinkverhalten steiler oder weniger steil «zum Maximum» ansteigen bzw. sich wieder entsprechend senken kann. Dieses Phänomen ist aber bereits hinlänglich bekannt.