Dem Beschuldigten wurde in der Tatnacht um 06:46 Uhr Blut mit einer Blutalkoholkonzentration von 0.63 ‰ (Vertrauensbereich 0.58 ‰ - 0.68 ‰) entnommen. Ausgehend von einem Trinkende um 03:00 Uhr wurde mit Gutachten des IRM vom 10. Juni 2020 zum Tatzeitpunkt (03:15 Uhr) eine Blutalkoholkonzentration zwischen 0.75 ‰ und 1.57 ‰ errechnet (Untersuchungsakten [UA] act. 2053). Das auf Ersuchen des Beschuldigten von der Vorinstanz in Auftrag gegebene Ergänzungsgutachten des IRM vom 30. September 2021 ermittelte basierend auf einem Trinkende um 02:00 Uhr eine Blutalkoholkonzentration zwischen 0.85 ‰ und 1.59 ‰ (VA act. 88).