Da es sich bei der Staatsanwaltschaft um eine spezialisierte Fachbehörde handelt, kommt eine Wiederherstellung der gesetzlichen Frist zur Anschlussberufung nicht infrage. Daran ändert auch nichts, dass die Oberstaatsanwaltschaft Staatsanwalt B. am 6. September 2022 und somit nach Ablauf der gesetzlichen Frist für die Anschlussberufungserklärung dazu ermächtigt hat, für die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten zu handeln.