Die Staatsanwaltschat Muri-Bremgarten erhob am 9. August 2021 Anklage gegen den Beschuldigten vor dem Bezirksgericht Muri. Mit Verfügung vom 12. Oktober 2021 wies die Oberstaatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Beschuldigten der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm zu (vorinstanzliche Akten [VA] act. 118). Die Neuzuteilung erfolgte somit nach Anklageerhebung und fusste daher nicht auf einer gesetzlichen Grundlage. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm kann folglich im vorliegenden Strafverfahren nicht zur Anklagevertretung berechtigt sein, was den Parteien mit verfahrensleitender Verfügung vom 8. Juni 2022 denn auch so angezeigt wurde.