3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 17. Mai 2022 beantragte der Beschuldigte, er sei von den Vorwürfen der versuchten vorsätzlichen Tötung sowie der Schändung von Schuld und Strafe freizusprechen. Damit einhergehend sei vom Widerruf einer früher bedingt ausgesprochenen Strafe abzusehen und die Zivilklage abzuweisen. 3.2. Mit Anschlussberufungserklärung vom 7. Juni 2022 beantragte die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm, handelnd durch Staatsanwalt B., der Beschuldigte sei zu einer Freiheitsstrafe von 12 statt 7 Jahren zu verurteilen.