2. Das Bezirksgericht Muri sprach den Beschuldigten mit Urteil vom 3. November 2021 gemäss Anklage schuldig und verurteilte ihn unter Widerruf der mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 26. März 2020 bedingt gewährten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren und einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen. Es ordnete weiter vollzugsbegleitend eine ambulante psychotherapeutische Behandlung an. Schliesslich verpflichtete sie den Beschuldigten in teilweiser Gutheissung der Zivilklage zur Bezahlung einer Genugtuung in der Höhe von Fr. 25'000.00 nebst Zins zu 5 % seit dem 16. Mai 2020.