6.2. Der Beschuldigte wird verpflichtet, dem Privatkläger D. Schadenersatz von Fr. 900.00 zu bezahlen. 6.3. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin E. Schadenersatz von Fr. 1'039.00 zu bezahlen. 6.4. Der Beschuldigte wird verpflichtet, dem Privatkläger F. Schadenersatz von Fr. 408.00 zu bezahlen. 6.5. Der Beschuldigte wird verpflichtet, dem Privatkläger G. Schadenersatz von Fr. 275.00 zu bezahlen. - 25 - 6.6. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin Gemeinde Q. Schadenersatz von Fr. 595.00 zu bezahlen. 6.7. Im Übrigen werden die Zivilforderungen auf den Zivilweg verwiesen.