4.2. Der mit Urteil des Bezirksgerichts Leuk, Westliches Raron vom 16. Mai 2017 für die Freiheitsstrafe von 18 Monate gewährte bedingte Strafvollzug wird widerrufen und bildet Bestandteil der Gesamtstrafe gemäss Ziff. 4.1. 4.3. Die ausgestandene Untersuchungshaft von 21 Tagen (14. Januar 2015 bis 3. Februar 2015) wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 5. Folgende beschlagnahmten Gegenstände werden eingezogen: - 4 Schraubenzieher (Handgriffe: schwarz, rot und 2 x gelb) Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen. 6. [in Rechtskraft erwachsen] 6.1. Der Beschuldigte wird verpflichtet, dem Privatkläger C. Schadenersatz von Fr. 1'200.00 zu bezahlen.