1. Es wird festgestellt, dass das Beschleunigungsgebot verletzt worden ist. 2. [in Rechtskraft erwachsen] 2.1. Das Verfahren wird infolge Verjährung in folgenden Anklagepunkten eingestellt: - geringfügiger versuchter Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage (Anklageziffer I.3.1.); - geringfügiger Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage (Anklageziffer I.3.3.). 2.2. Der Beschuldigte wird vom Vorwurf der Drohung freigesprochen