Der Beschuldigte wird wegen gewerbsmässigen Diebstahls, gewerbsmässigen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage und mehrfacher Sachbeschädigung schuldig gesprochen. Das Verfahren wurde in Bezug auf zwei Vorwürfe betreffend geringfügiger Missbräuche einer Datenverarbeitungsanlage infolge Verjährung eingestellt. Die diesbezüglichen Untersuchungshandlungen standen in engem und direktem Zusammenhang mit den übrigen (zahlreichen) Widerhandlungen gegen das Vermögen, hinsichtlich welcher Schuldsprüche erfolgt sind. Entsprechend fallen die beiden Verfahrenseinstellungen mit Blick auf den Umfang der Ermittlungen nicht ins Gewicht.