Dem Polizeibericht der Kantonspolizei Zürich vom 20. April 2021 ist zu entnehmen, dass der Beschuldigte geständig ist, mehrere Fahrzeuge aufgebrochen und daraus Handtaschen entwendet und mit daraus gestohlenen Bank- und Kreditkarten Geld abgehoben zu haben (vgl. Beilagen zum Plädoyer der Staatsanwaltschaft, eingereicht anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung). Da der Beschuldigte hinsichtlich dieser Vorwürfe geständig ist, kann somit ohne Weiteres daraus geschlossen werden, dass er erneut einschlägig deliktisch tätig geworden ist, was er anlässlich der Berufungsverhandlung denn auch eingeräumt hat. Der Beschuldigte weist zudem eine hohe Verschuldung auf.